Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden insgesamt 529 Tonnen Antibiotika an die Tierärzteschaft und weitere Empfänger abgegeben. Dies ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2011. Im zentralen Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) erfasst werden Antibiotika, die von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegeben werden und seit 2023 auch die jährlichen Antibiotikamenge an Apotheken, Veterinärbehörden und Hochschulen. Erstmalig ab 2024 sind die Daten jährlich an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zur Auswertung zu übermitteln.
Die Entwicklung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen stellt eine globale Bedrohung in der Human- und in der Veterinärmedizin dar. Mit der EU-Verordnung über Tierarzneimittel 2019/6 sind zahlreiche Änderungen für den Umgang mit Antibiotika vorgesehen. Ein Instrument zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung ist die gesetzlich verpflichtende Meldung für pharmazeutische Hersteller und Inhaber einer Großhandelsvertriebserlaubnis der jährlich abgegebenen Antibiotikamengen. Das Antibiotikaminimierungskonzept sieht darüber hinaus auch eine Ermittlung der Behandlung und Therapiehäufigkeit mit Antibiotika vor – diie Verpflichtung zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsmengen gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten!