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Referentenentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes veröffentlicht

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat heute seinen Referentenentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes veröffentlicht. Im Kern geht es um die Meldung zum Einsatz von Antibiotika durch die Tierärzteschaft sowie um Regelungen zum Versand von Tierarzneimitteln.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes macht man das Vorhaben des BMLEH öffentlich, einerseits die Erfassung antibiotischer Tierarzneimittel auszuweiten und andererseits den Versand von Tierarzneimittel durch Apotheken zu erleichtern.

So werden mit dem neuen Unterabschnitt 6 in Abschnitt 4 des TAMG-Regelungen zur Erfassung von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei den bisher nicht erfassten, der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten sowie bei Hunden und Katzen und bei als Pelztieren gehaltenen Füchsen und Nerzen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/6 eingeführt. Die neuen Regelungen dienen der Verbesserung der Datengrundlage, um Tendenzen festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen und tragen so zur Fortentwicklung der Maßnahmen zur umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen bei. Dies ist für die Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung.

Die Änderungen im Apothekengesetz sollen nun ermöglichen, dass auch Apotheken bestimmte Tierarzneimittel versenden können. Dazu werden die Paragrafen 11a in Teilen ergänzt und 28a durch einen neuen Text ersetzt.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten mit Ausnahme des Artikel 2, der später in Kraft tritt.

Kommentare können bis 30. Juni 2026 an vet@bpi.de gesendet werden. Diese fließen in die Stellungnahme des BPIvet ein.