Mit der Bekanntmachung der Neufassung wird ein weiterer Schritt zur Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das europäische Tiergesundheitsrecht vollzogen. Ziel des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ist es, die bestehenden Vorgaben stärker an das EU-Recht anzugleichen und zugleich praxistauglicher auszugestalten.
Zusammen mit dem Änderungsgesetz, der Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts sowie der nun bekannt gemachten Neufassung des TierGesG werden insbesondere folgende Anpassungen umgesetzt:
- Änderung des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG):
Die Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts werden in das nationale Tiergesundheitsrecht übernommen. Zudem wird eine Ermächtigungsgrundlage für eine Neukonzeption der Meldung von Seuchen bei Tieren geschaffen und die Seuchenmeldung an die EU-Vorgaben angepasst. Darüber hinaus wird der Entschädigungshöchstsatz für den Verlust von Geflügel im Seuchenfall auf 110 Euro pro Tier angehoben. Ergänzend schafft das Tiergesundheitsgesetz eine Ermächtigung zum Erlass nationaler Regelungen zur Verwendung bestimmter Tierarzneimittel. - Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG):
Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln werden aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz überführt. Damit folgt der Gesetzgeber der Systematik des EU-Rechts und verortet arzneimittelrechtlich relevante Vorschriften künftig sachgerecht im TAMG. - Folgeänderungen in weiteren Rechtsbereichen:
Begleitend erfolgen Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der Tierimpfstoff-Verordnung, die sich aus den Änderungen im TierGesG und TAMG ergeben. - Änderung des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes:
Der Bußgeldrahmen wird aus rechtssystematischen Gründen angepasst.
Die Neufassung des Tiergesundheitsgesetzes steht im Zusammenhang mit der bereits seit längerem laufenden rechtlichen Neuordnung im Bereich Tiergesundheit und Tierarzneimittel. Hintergrund sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/429 zum Tiergesundheitsrecht sowie der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel, die erhebliche Anpassungen des nationalen Rechts erforderlich machen.
Aus Sicht von BPIvet ist insbesondere die Überführung der Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln in das TAMG konsequent. Diese Vorschriften stehen in engem Zusammenhang mit arzneimittelrechtlichen Fragestellungen und der tierärztlichen Praxis und sind deshalb im Tierarzneimittelgesetz systematisch besser verortet. Die Bekanntmachung der Neufassung schafft damit mehr Klarheit über den nun geltenden Gesetzestext und markiert einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer modernen, kohärenten und praxisgerechten Tierarzneimittelgesetzgebung.