Geschäftsordnung

BPIvet - Ihr Interessenvertreter für die Tiermedizin

BPIvet hat sich zum Ziel gesetzt, für seine Mitglieder die Rahmenbedingungen sowie den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz tiermedizinischer Produkte und Verfahren in und außerhalb Deutschlands zu verbessern, interessengerecht zu informieren, Kooperationen zu erleichtern, gemeinsame Serviceangebote zu entwickeln sowie als Ansprechpartner nach außen (Politik, Fachkreise, Öffentlichkeit) zu dienen und so Nutzen für die Arbeit der Mitglieder zu schaffen.

 

Geschäftsordnung

Als Mitglied von BPIvet können sich Hersteller von Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten gezielt Gehör verschaffen. Mit seiner eigenen Geschäftsordnung ist BPIvet ein „Verband im Verband“, während die Mitglieder von der umfassenden Expertise der 45 Mitarbeiter im BPI und dem breit aufgestellten Netzwerk des Verbandes profitieren.

Mitglieder in BPIvet sind ordentliche Mitgliedsfirmen des BPI. Die Beitragsberechnung ergibt sich aus der BPI-Beitragsordnung. 

Neumitglieder, deren Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit auf Tierarzneimitteln und/oder veterinärmedizintechnischen Produkten liegt, zahlen überaus moderate, gestaffelte Beiträge nach ihren Umsätzen aus Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten. 

Sie wollen mehr erfahren? 

Schreiben Sie uns gern per E-Mail an vet@bpi.de oder nehmen persönlich Kontakt mit uns auf.