Antibiotikaminimierung

Antibiotikaminimierung

Die Entwicklung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen stellt eine globale Bedrohung in der Human- und in der Veterinärmedizin dar. Auch in Deutschland wurden zahlreiche gesundheitspolitische Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen eingeleitet. In Zusammenarbeit haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2015 die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) ins Leben gerufen, die die Antibiotika-Resistenzbekämpfung bei Menschen und Tieren thematisiert. 

Das Antibiotikaminimierungskonzept sieht eine Ermittlung der Behandlung und Therapiehäufigkeit mit Antibiotika vor, zu deren Meldung Tierhalter und Tierärzte verpflichtet sind (§ 57 (TAMG in Verbindung mit Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/6). Die Ermittlung der Therapiehäufigkeiten erfolgt nur für bestimmte Nutzungsarten von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen und nur in Betrieben, deren Bestände mit diesen Nutzungsarten definierte Bestandsuntergrenzen überschreiten. Die Methodik zur Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit wurde durch Anpassungen der zur Berechnung genutzten Faktoren durch den Gesetzgeber mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2023 verändert (vgl. TAMG § 57 Absatz (2)).
Die Verpflichtung zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsmengen gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Seit 2024 sind die Daten jährlich an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zur Auswertung zu übermitteln.

Ein weiters Instrument zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung ist die gesetzlich verpflichtende Meldung für pharmazeutische Hersteller und Inhaber einer Großhandelsvertriebserlaubnis, der Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland abgegeben werden (Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR)).

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