Antibiotikaminimierung
Die Entwicklung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen stellt eine globale Bedrohung in der Human- und in der Veterinärmedizin dar. Ein Instrument zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung ist die gesetzlich verpflichtende Meldung für pharmazeutische Hersteller und Inhaber einer Großhandelsvertriebserlaubnis, der Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland abgegeben werden (Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR)).
Das Antibiotikaminimierungskonzept sieht darüber hinaus auch eine Ermittlung der Behandlung und Therapiehäufigkeit mit Antibiotika vor, zu deren Meldung auch Tierärzte verpflichtet sind (§ 57 (TAMG in Verbindung mit Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/6). Seit Januar 2023 werden die Daten für die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst, weitere Tierarten werden stufenweise ab 2025 folgen. Die Verpflichtung zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsmengen gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Seit 2024 sind die Daten jährlich an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zur Auswertung zu übermitteln.