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Neue GMP-Regeln treten nach Übergangszeit in Kraft

Die EU-Kommission hat die GMP-Verordnung für Tierarzneimittel und die GMP-Verordnung für die Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe von Tierarzneimitteln dienen, veröffentlicht. Beide Durchführungsverordnungen treten Mitte nächsten Jahres in Kraft.

Mit den beiden neuen Durchführungsbestimmungen werden die Anforderungen an die Gute Herstellungspraxis (GMP) festgelegt, die mit der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel eingeführt wurden. 

Sowohl die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2091 zur Festlegung einer guten Herstellungspraxis für Tierarzneimittel als auch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2154 zur Festlegung einer guten Herstellungspraxis für Wirkstoffe, die als Ausgangsstoffe für Tierarzneimittel verwendet werden treten am 16. Juli 2026 in Kraft. 

Beide Verordnungen ersetzen die derzeit noch aktuellen GMP-Bestimmungen für Tierarzneimittel und deren Wirkstoffe. Damit erfolgt eine Entkopplung von den humanmedizinischen GMP-Vorgaben. 

Die EU-Kommission hat Übersichtstabellen veröffentlicht, die den Zusammenhang zwischen den neuen Durchführungsverordnungen und den bisherigen GMP-Anforderungen aufzeigen:

BPIvet plant zum Beginn des neuen Jahres eine Infoveranstaltung zu den neuen GMP-Regeln. Für weitere Informationen senden Sie eine E-Mail an vet@bpi.de