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Neue Meldepflichten zur Antibiotikaabgabe

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die verpflichtende Antibiotikadatenerfassung für weitere Tierarten wie Pferde, Schafe und Ziegen. Gleichzeitig wurde die Antibiotikameldepflicht für Hunde und Katzen verschoben: Die erste Meldung ist nun erst bis Januar 2030 erforderlich.Grundlage ist das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG).

Mit dem am 19. Dezember 2025 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) treten zum 1. Januar 2026 wesentliche Anpassungen bei der Antibiotikadatenerfassung in Kraft. Die ursprünglich vorgesehene Meldepflicht für bei Hunden und Katzen eingesetzte Antibiotikamengen entfällt zunächst und greift nun erstmals zum 14. Januar 2030. 

Seit dem 1. Januar 2026 sind hingegen Antibiotikamengen für weitere Tierarten, darunter Pferde (einschließlich Nicht-Schlachttiere), Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, zur Lebensmittelgewinnung dienende Kaninchen sowie Fische der Arten atlantischer Lach, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen, verpflichtend zu melden. Die Meldepflicht gilt unabhängig von Bestandsgröße oder Nutzungsart und umfasst jede eingesetzte Antibiotikamenge. Nach § 61 a TAMG gemeldet werden müssen unter anderem Angaben zum antibiotisch wirksamen Arzneimittel, zur eingesetzten Menge, zur Tierart sowie zur behandelnden Tierärztin oder zum behandelnden Tierarzt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM-DB) der HI-Tier. Die erste Meldung für das Jahr 2026 ist bis zum 14. Januar 2027 abzugeben und dient der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Antibiotikadatenerfassung gemäß Verordnung (EU) 2019/6.

Weitere Informationen können der Webseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entnommen werden.